
GoBD & TSE — Kassensystem gesetzeskonform nach § 146a AO, DSFinV-K-Export inklusive
TSE-Pflicht, Belegpflicht, Kassennachschau — alle gesetzlichen Anforderungen sind in jedem Kassensystem von Mihok ab Werk erfüllt. Kein Nachrüsten, kein Risiko, keine bösen Überraschungen beim Finanzamt.
Gesetzliche Kassenpflichten — einfach erklärt
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“. Das klingt sperrig — bedeutet für Sie als Betriebsinhaber aber konkret: Ihr Kassensystem muss jeden Umsatz vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar aufzeichnen. Keine Lücken, keine nachträglichen Korrekturen ohne Protokoll.
Dazu kommt seit 2020 die TSE-Pflicht nach § 146a AO: Alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland müssen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Wer das ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder — und im schlimmsten Fall eine Steuerschätzung durch das Finanzamt.
Das klingt nach viel Aufwand. Ist es aber nicht, wenn das Kassensystem von Anfang an richtig eingerichtet ist. Bei Mihok ist all das Standard — kein Modul, kein Aufpreis, keine Überraschung.
TSE: Digitale Absicherung ohne Technik-Kauderwelsch
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist eine Hardware- oder Software-Komponente, die jede Kassenbuchung mit einer digitalen Signatur versieht. Diese Signatur basiert auf einem kryptografischen Verfahren und ist einmalig — sie kann nachträglich nicht verändert oder gefälscht werden.
Vereinfacht: Stellen Sie sich die TSE als einen automatischen Notar vor, der jeden Kassenvorgang sofort beurkundet und zeitstempelt. Das Finanzamt kann jederzeit überprüfen, ob ein Bon nach dem Kassieren verändert wurde — und die TSE beweist eindeutig, was original ist.
In unserem Kassensystem ist die TSE tief integriert. Sie läuft unsichtbar im Hintergrund, bremst den Kassierprozess nicht und produziert automatisch alle Protokolldaten, die bei einer Kassennachschau gefordert werden.
Kurz zusammengefasst
- ✓TSE signiert jeden Bon kryptografisch — unveränderbar
- ✓Protokoll automatisch gespeichert — jederzeit abrufbar
- ✓Zertifiziert nach BSI-Anforderungen
- ✓Kein Eingriff nötig — läuft vollautomatisch
Was Ihr Kassensystem für GoBD & TSE leistet
Fünf gesetzliche Anforderungen — alle ab Werk erfüllt, ohne Zusatzmodule, ohne Konfigurationsaufwand.
TSE im Kassensystem — ab Werk integriert
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist in jedem Kassensystem fest verbaut und zertifiziert. Sie signiert jeden einzelnen Kassenvorgang mit einem kryptografischen Hashwert — unveränderbar, revisionssicher, sofort einsatzbereit. Kein externes USB-Stick-Modul, keine Nachrüstung, kein Zusatzaufwand. Ab dem ersten Bon ist Ihre Kasse gesetzeskonform nach § 146a AO.
DSFinV-K-Export — auf Knopfdruck für das Finanzamt
Der Digitale Schnittstellenstandard der Finanzverwaltung für Kassensysteme definiert, wie Kassendaten bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau übergeben werden müssen. Unser System erstellt diesen Export jederzeit vollständig: alle Umsätze, Zahlungsarten, Steuersätze, Stornierungen und TSE-Protokolldaten in einem Paket. Keine manuelle Aufbereitung, kein Zeitdruck unter Prüferbedingungen.
Verfahrensdokumentation — auch das erledigen wir
Die GoBD verlangen, dass Unternehmen eine Verfahrensdokumentation führen, die beschreibt, wie das Kassensystem im Betrieb eingesetzt wird. Viele Betriebe wissen nicht, dass sie diese schriftliche Beschreibung bei einer Kassennachschau vorlegen müssen. Bei der Einrichtung Ihres Systems erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine praxistaugliche Verfahrensdokumentation — vollständig, verständlich, prüfungssicher.
Kassennachschau — was Sie wissen müssen
Das Finanzamt darf nach § 146b AO unangemeldet im laufenden Betrieb erscheinen und Ihre Kasse prüfen. Das klingt beunruhigend — ist aber für Betriebe mit einem ordnungsgemäß eingerichteten System kein Problem. TSE aktiv, DSFinV-K-Export verfügbar, Tagesabschlüsse gespeichert, Verfahrensdokumentation vorhanden: wenn all das stimmt, endet eine Kassennachschau ohne Beanstandung. Wir stellen sicher, dass Ihr System diese Voraussetzungen dauerhaft erfüllt.
Belegpflicht — automatisch erfüllt
Seit 2020 müssen Sie jedem Kunden nach § 146a Abs. 2 AO einen Beleg aushändigen oder elektronisch anbieten. Das klingt wie eine Formalie — ist aber bei einer Prüfung ein ernst genommenes Kriterium. Unser Kassensystem druckt Belege automatisch nach jedem Vorgang oder bietet optional einen QR-Code-Beleg per Display an. Nichts vergessen, nichts manuell einrichten — die Pflicht ist ab Tag eins erfüllt.
Gesetzliche Eckpunkte auf einen Blick
Was passiert bei der Kassennachschau?
Eine unangemeldete Prüfung durch das Finanzamt — so läuft sie ab, und so sind Sie vorbereitet.
Prüfer erscheint unangemeldet
Das Finanzamt muss nicht vorher ankündigen. Der Prüfer darf im laufenden Betrieb kommen und sofort auf die Kassendaten zugreifen.
Kassendaten werden abgerufen
Gefordert werden: TSE-Protokoll, DSFinV-K-Export, Tagesabschlüsse, Einzelbuchungsjournal, Verfahrensdokumentation. Unser System stellt alles auf Knopfdruck bereit.
Prüfung endet ohne Beanstandung
Wenn alle Daten vollständig, unveränderbar und gesetzeskonform sind, gibt es nichts zu beanstanden. Kein Bußgeld, kein Stressfolgetag, kein Steuerprüfungsrisiko.
Häufige Fragen zu GoBD & TSE
Was ist die TSE und ist sie für mein Kassensystem Pflicht?+
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit dem 1. Januar 2020 nach § 146a AO für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland Pflicht. Sie protokolliert jeden Kassenvorgang manipulationssicher mit einer digitalen Signatur. Alle Kassensysteme von Mihok sind ab Werk mit einer zertifizierten TSE ausgestattet — kein Nachrüsten nötig.
Was wird bei einer Kassennachschau vom Finanzamt geprüft?+
Bei einer Kassennachschau nach § 146b AO darf das Finanzamt unangemeldet im laufenden Betrieb erscheinen und die Kassendaten prüfen. Gefordert werden: TSE-Protokoll, DSFinV-K-Export aller Buchungen, Verfahrensdokumentation, Tagesabschlüsse und Einzelbuchungsjournal. Unser Kassensystem stellt alle diese Daten auf Knopfdruck bereit.
Was ist der DSFinV-K-Export und wozu brauche ich ihn?+
DSFinV-K steht für Digitale Schnittstellenstandard der Finanzverwaltung für Kassensysteme. Es ist das Exportformat, das das Finanzamt bei einer Prüfung oder Kassennachschau fordert. Die Datei enthält alle Umsätze, Zahlungsarten, Steuersätze und TSE-Protokolldaten in einem maschinenlesbaren Format. Unser System exportiert dieses Format jederzeit auf Knopfdruck.
Muss ich als Selbstständiger mit einer Registrierkasse eine Belegpflicht erfüllen?+
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO: Bei jedem Geschäftsvorfall muss dem Kunden ein Beleg ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt werden. Das Kassensystem druckt diesen automatisch oder bietet QR-Code-Belege per App an. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen möglich und müssen beim Finanzamt beantragt werden.
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