Ratgeber · Kassensysteme

GoBD 2025/2026: Was sich geändert hat — und was Ihr Kassensystem leisten muss

GoBD zweimal geändert, neue Meldepflicht seit 2025, BFH-Urteil zu Stornierungen — was Ihr Kassensystem ab sofort können muss.

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Schreibtisch mit Taschenrechner und Dokumenten — GoBD-Kassenführung

TL;DR — Kurzzusammenfassung

Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD zweimal geändert (April 2024, Juli 2025), eine neue Kassenmeldepflicht eingeführt und der BFH hat klargestellt: Fehlende Stornoausweisung in Z-Bons reicht für Schätzungsbefugnis.

GoBD 2025/2026: Was sich geändert hat — und was Ihr Kassensystem leisten muss

Die GoBD — die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form — sind das Regelwerk, das bestimmt, welche Anforderungen Ihr Kassensystem gegenüber dem Finanzamt erfüllen muss. Zwischen April 2024 und Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium die GoBD zweimal überarbeitet, eine neue Meldepflicht für alle Kassensysteme eingeführt und der Bundesfinanzhof hat in zwei wegweisenden Urteilen klargestellt, wann ein Kassensystem die Tür für Zuschätzungen öffnet. Dieser Artikel fasst zusammen, was konkret gilt — und was Sie jetzt prüfen sollten.

Was die GoBD grundsätzlich von Kassensystemen verlangen

Die GoBD legen fest, dass jeder Kassiervorgang einzeln, sofort und vollständig erfasst werden muss — keine Sammelerfassung, keine nachträglichen Korrekturen ohne vollständig sichtbaren Audit-Trail. Ein GoBD-konformes Kassensystem muss Daten unveränderbar speichern, Stornierungen lückenlos dokumentieren, einen fortlaufend nummerierten Tagesabschluss (Z-Bon) erstellen und alle Daten jederzeit im DSFinV-K-Format exportieren können.

Hinzu kommt seit 2020 die Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): ein BSI-zertifiziertes Modul, das jeden Vorgang kryptografisch signiert und damit manipulationssicher macht. Diese Anforderungen gelten für alle Betreiber elektronischer Kassensysteme — unabhängig von Betriebsgröße oder Umsatz.

GoBD-Änderung April 2024: Neue Regeln für den Datenzugriff

Das Bundesfinanzministerium hat die GoBD mit Schreiben vom 11. März 2024 überarbeitet, gültig seit 1. April 2024. Der Kern der Änderung betrifft den Anhang "Datenüberlassung": Er konkretisiert, wie steuerrelevante Daten bei einer Betriebsprüfung bereitgestellt werden müssen.

Für Kassenbetreiber bedeutet das in der Praxis drei Dinge:

  • DSFinV-K-Export auf Abruf: Prüfer verlangen den Export Ihrer Kassendaten im standardisierten DSFinV-K-Format (ca. 20 CSV-Dateien + index.xml) sofort beim Prüfungstermin. Systeme, die diesen Export nicht liefern können, haben einen schwerwiegenden formellen Mangel.
  • Verfahrensdokumentation aktuell halten: Die GoBD-Änderung verschärft die Anforderungen an die Aktualität der Verfahrensdokumentation. Wer sein Kassensystem wechselt, aktualisiert oder erweitert, muss die Verfahrensdokumentation zeitgleich anpassen.
  • Unveränderlichkeit konkretisiert: Das BMF hat präzisiert, was "unveränderbare Speicherung" in der Praxis bedeutet — alle Datensätze müssen mit ihrer ursprünglichen Form archiviert sein, nicht nur der letzte Stand.

In der Praxis erleben wir bei Neukunden aus der Gastronomie und dem Einzelhandel regelmäßig, dass die Verfahrensdokumentation fehlt oder seit dem letzten Systemwechsel nicht aktualisiert wurde — das ist der häufigste Mangel bei Kassennachschauen, und er lässt sich mit etwas Vorbereitung vollständig vermeiden.

Meldepflicht ab Januar 2025: Jede Kasse muss bei ELSTER angemeldet sein

Ab 1. Januar 2025 sind alle Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtet, ihre Kassen bei der Finanzverwaltung anzumelden. Das ist die praktisch wichtigste Änderung der letzten zwei Jahre — und eine, die viele Betriebe überrascht hat.

Was gemeldet werden muss: Name und Steuernummer des Unternehmers, Kassentyp, Seriennummer der Kasse, Art der TSE, Datum der Inbetriebnahme.

Fristen:

  • Systeme vor dem 1. Juli 2025: mussten bis 31. Juli 2025 gemeldet sein.
  • Neue Systeme ab 1. August 2025: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  • Außerbetriebnahme: ebenfalls innerhalb eines Monats melden.

Wie: Ausschließlich über Mein ELSTER. Papier und E-Mail sind unwirksam.

Wer die Frist verpasst hat, sollte nachholen — nach § 379 AO drohen Bußgelder bis zu 25.000 €.

GoBD-Änderung Juli 2025: E-Rechnung als Kassenbeleg

Die zweite GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 betrifft vor allem B2B-Betriebe. Seit 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend (§ 14 UStG). Das BMF hat klargestellt: Eine E-Rechnung kann die Funktion eines Kassenbelegs nach § 146a Abs. 2 AO übernehmen, wenn sie die Pflichtangaben nach § 6 KassenSichV enthält.

Für die klassische Gastronomie und den Einzelhandel (B2C) ändert sich wenig. Die Belegausgabepflicht nach § 146a AO bleibt unverändert.

BFH-Urteile 2023–2025: Was die Gerichte zu Kassenmängeln entschieden haben

BFH X R 3/22 — November 2023: Manipulierbarkeit allein reicht nicht

Der BFH hob eine Vollschätzung auf, bei der das Finanzamt allein wegen der objektiven Manipulierbarkeit einer Altkasse geschätzt hatte — ohne Nachweis tatsächlicher Manipulation. Formelle Mängel müssen nach Schwere im Einzelfall gewichtet werden.

BFH X R 23-24/21 — Juli 2025: Stornierungen müssen vollständig in Z-Bons erscheinen

Ein Kassensystem, das Stornierungen erlaubte, aber nicht in Tagesabschlüssen auswies, begründet Schätzungsbefugnis — auch ohne nachgewiesene Manipulation. Der BFH bestätigte 9–16 % Zuschlag dem Grunde nach.

BFH Juni 2025: Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage fraglich

Der BFH bezweifelt die statistische Zuverlässigkeit der amtlichen Richtsatzsammlung als alleinige Schätzungsgrundlage — stärkt Unternehmerrechte bei entsprechenden Bescheiden.

Die häufigsten Mängel bei Kassennachschauen

  • Verfahrensdokumentation fehlt oder veraltet — häufigster Einzelmangel
  • DSFinV-K-Export nicht möglich — Prüfer verlangen ihn sofort
  • Stornierungen nicht vollständig in Z-Bons — nach BFH X R 23-24/21 gravierender Mangel
  • Kassenmeldung bei ELSTER fehlt — seit August 2025 routinemäßig kontrolliert
  • TSE nicht aktiv oder keine Signatur auf Bon
  • Negativer Kassenbestand — sofortiger Prüfungshinweis
  • Falscher Steuersatz — 7 % vs. 19 % bei Außer-Haus-Verkauf

Was Ihr Kassensystem konkret können muss

AnforderungRechtsgrundlage
Einzelaufzeichnung, sofort und vollständig§ 146 AO, GoBD
BSI-zertifizierte TSE aktiv§ 146a AO, KassenSichV
TSE-Signatur auf jedem Bon§ 6 KassenSichV
Stornierungen vollständig in Z-BonsGoBD, BFH X R 23-24/21
DSFinV-K-Export abrufbar§ 146a AO, GoBD April 2024
Fortlaufende BelegnummerierungGoBD
Zahlungsarten getrennt erfasstGoBD
Z-Bon täglich, vollständig archiviertGoBD
Kassenmeldung bei ELSTER§ 146a Abs. 4 AO
Verfahrensdokumentation aktuellGoBD
10 Jahre revisionssichere Datenhaltung§ 147 AO

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand: Juni 2026.

Sie möchten wissen, ob Ihr Kassensystem GoBD-konform ist? Sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Muss ich mein Kassensystem bei ELSTER anmelden?
Ja. Meldepflicht seit 1.1.2025, § 146a Abs. 4 AO. Systeme vor 1.7.2025: Frist war 31.7.2025. Neue Systeme: innerhalb eines Monats. Nur über Mein ELSTER.

Was passiert ohne DSFinV-K-Export?
Schwerwiegender formeller Mangel. Schätzungsbefugnis des Finanzamts auch ohne Manipulationsnachweis.

TSE vorhanden — bin ich sicher?
Nicht allein. Zusätzlich nötig: Verfahrensdokumentation, vollständige Stornoausweisung, ELSTER-Meldung, DSFinV-K-Export.

Was kostet ein GoBD-Mangel?
Bußgelder bis 25.000 € (§ 379 AO). Dazu Hinzuschätzungen auf Umsätze — fehlende Stornoausweisung reicht laut BFH X R 23-24/21.

Kasse wechseln — alte abmelden?
Ja, innerhalb eines Monats über ELSTER. Daten 10 Jahre aufbewahren.

Gilt GoBD für kleine Betriebe?
Ja, ohne Ausnahme. Einzige Ausnahme: reine offene Ladenkasse ohne Elektronik.

Weiterführende Themen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Fragen zu Ihrem Betrieb empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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