
Kassensysteme für die Gastronomie: Restaurant, Café, Bar & mehr
Vom Imbiss mit vier Stehtischen bis zum Restaurant mit Terrasse und Nebenraum. Ich richte das System bei Ihnen im Betrieb ein, TSE und GoBD inklusive, und bleibe danach Ihr Ansprechpartner in Olfen und der Region NRW.
Gebaut für den Gastro-Ablauf
Tischplan, Küchendrucker und Splitrechnung gehören zur Grundausstattung.
Schnell kassieren, wenig Klicks
Die häufigsten Artikel liegen auf der ersten Ebene. Offene Tabs bleiben an der Theke stehen, und wenn die Gäste nach draußen wechseln, wandert die Rechnung auf den Terrassentisch mit.
Erfüllt, was das Finanzamt verlangt
TSE, GoBD-Aufzeichnung und Belegausgabe sind eingerichtet, bevor der erste Bon läuft. Nachrüsten fällt damit weg.
Was ein Gastro-Kassensystem können muss
Von der TSE bis zum Tischplan: Diese Funktionen stecken in jedem Gastro-Kassensystem, das ich einrichte.
Tischplan & Reservierung
Der Tischplan bildet Ihren Gastraum ab, Terrasse und Nebenraum eingeschlossen. Wer belegt ist und wer schon bezahlt hat, sieht man auf einen Blick.
Mobile Tischbestellung
Die Bestellung wird am Tisch aufgenommen, der Bon läuft in der Küche schon raus.
TSE & Belegpflicht
Die TSE ist eingebaut, der Beleg entsteht bei jedem Vorgang. Bei einer Kassennachschau lässt sich das nachweisen (§ 146a AO).
GoBD-konforme Buchführung
Jede Buchung, jedes Storno und jeder Tagesabschluss werden unveränderlich protokolliert. Ihr Steuerberater bekommt den DATEV-Export und kann direkt weiterbuchen. Zusammensuchen müssen Sie dafür nichts.
Alle Zahlungsarten
Bar, Karte und kontaktlos laufen über dieselbe Kasse. Das Terminal hängt mit dran, der Betrag wandert von selbst hinüber.
Service vor Ort
Sie rufen meine Handynummer an. Was sich am Telefon nicht klären lässt, sehe ich mir bei Ihnen an.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Meistens sind es dieselben Anlässe: Das System wird in der Stoßzeit zu langsam, die Tischzuordnung stimmt nicht mehr mit dem Gastraum überein, oder die TSE fehlt. Wenn eines davon auf Sie zutrifft, sehe ich mir das an und sage Ihnen, ob Nachrüsten reicht.
Kostenlose Beratung anfragenWas Gastronomen zurückmelden
„Für eine Pizzeria mit Lieferdienst war die Anforderung komplex. Mihok hat das alles aufgesetzt — läuft seit Tag 1 ohne Probleme.“
„Tischplan und Splitrechnung laufen reibungslos. Besonders beim Mittagsgeschäft merkt man, dass das System für Gastronomen gemacht ist.“
„Wir haben lange gezögert, aber der Umstieg war einfacher als gedacht. Mihok hat alles eingerichtet und erklärt. Läuft seitdem problemlos — auch in der Hauptsaison.“
Was ein Kassensystem im vollen Betrieb aushalten muss
Zwischen halb zwölf und zwei entscheidet sich, ob ein Kassensystem taugt. Vier Tische wollen gleichzeitig zahlen, an der Theke steht die To-go-Schlange, in der Küche läuft der Drucker heiß. Ein System, das in dieser Situation zwei Sekunden zum Nachdenken braucht, kostet Sie den Abend.
Deshalb schaue ich mir vor einem Angebot Ihren Betrieb an. Wie viele Sitzplätze, wie viele Bereiche, wie viele Leute bedienen gleichzeitig? Ein Bistro mit zwölf Plätzen braucht etwas anderes als ein Restaurant mit Terrasse und Nebenraum.
Was in jedem System steckt, das ich einrichte: TSE, GoBD-konforme Aufzeichnung und Belegausgabe. Das ist keine Ausstattungsfrage, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Was in der Gastronomie gesetzlich Pflicht ist
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Kassensysteme in Deutschland vorgeschrieben (§ 146a AO). Für die Gastronomie gilt das genauso wie für den Einzelhandel.
Die GoBD legen fest, wie Kassenaufzeichnungen zu führen und aufzubewahren sind und wie sie dem Finanzamt bereitzustellen sind. Die Systeme, die ich einrichte, bringen dafür den DSFinV-K-Export für die digitale Betriebsprüfung mit.
Die Belegpflicht gilt seit demselben Stichtag: Für jeden Kassiervorgang muss ein Beleg erzeugt und dem Kunden angeboten werden. Auch digitale Belege (QR-Code, E-Mail) sind zulässig.
TSE-Pflicht (§ 146a AO)
Alle Kassenvorgänge werden mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung signiert und unveränderlich gespeichert.
GoBD-konforme Aufzeichnung
Protokollierung aller Buchungen, Stornierungen und Tagesbücher nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Belegpflicht
Nach jedem Kassiervorgang entsteht automatisch ein Beleg, auf Papier oder digital.
Nachweisbar bei einer Prüfung
Ihr System liefert die vom Finanzamt geforderten Exportformate und Protokolle auf Anfrage.
Was Gastronomen zu Kassensystemen häufig wissen wollen
TSE-Pflicht, Kassennachschau, Finanzierung. Die Ratgeber erklären, worauf es in der Praxis ankommt, mit Beispielen aus Gastronomie-Betrieben.
Häufige Fragen zum Gastro-Kassensystem
Brauche ich als Gastronom zwingend ein Kassensystem mit TSE?+
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 schreibt § 146a der Abgabenordnung vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Betriebe ohne TSE riskieren Bußgelder und Probleme bei der Kassennachschau.
Was ist der Unterschied zwischen TSE und GoBD?+
Die TSE ist eine Hardware- oder Software-Komponente, die jeden Kassiervorgang digital signiert und unveränderlich speichert. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) regeln darüber hinaus, wie Buchführungsdaten generell zu führen, zu speichern und auf Anfrage des Finanzamts bereitzustellen sind. Beide Anforderungen gelten gleichzeitig.
Gilt die Belegpflicht auch für kleine Gastronomiebetriebe?+
Ja. Die Belegausgabepflicht gilt seit dem 1. Januar 2020 für Betriebe mit einem elektronischen Kassensystem, unabhängig von Größe oder Umsatz. Für jeden Kassiervorgang muss ein Beleg erzeugt und dem Kunden angeboten werden. Digitale Belege sind ausdrücklich zulässig.
Was passiert bei einer Kassennachschau?+
Das Finanzamt kann ohne Vorankündigung prüfen, ob Ihr Kassensystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dabei werden u.a. die TSE-Protokolle, die DSFinV-K-Exportdaten und die Verfahrensdokumentation kontrolliert. Ein konformes System liefert alle geforderten Daten auf Knopfdruck.
Kann ich mein bestehendes Kassensystem einfach weiterbetreiben?+
Das hängt davon ab, ob Ihr aktuelles System TSE-zertifiziert ist und die GoBD-Anforderungen erfüllt. Ältere oder nicht zertifizierte Systeme dürfen seit 2020 nicht mehr für steuerrelevante Aufzeichnungen genutzt werden. Rufen Sie an, dann sehe ich mir an, ob sich Ihr System nachrüsten lässt oder ein Wechsel der bessere Weg ist.
Wie lange dauert die Installation und Einrichtung?+
Das hängt von der Größe Ihres Betriebs und dem gewählten System ab. In der Regel ist die Installation an einem Tag erledigt, die Einweisung Ihrer Mitarbeiter eingeschlossen. Eingerichtet wird bei Ihnen vor Ort, und danach bleibe ich Ihr Ansprechpartner.
Bereit für Ihr Gastro-Kassensystem?
Die Erstberatung kostet nichts und findet bei Ihnen im Betrieb statt. Auf Anfragen melde ich mich am selben Werktag zurück.
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