
Kurz zusammengefasst
Wer im Salon elektronisch kassiert, braucht eine zertifizierte TSE und muss das System über ELSTER melden. Eine rein manuell geführte offene Ladenkasse bleibt zulässig, verlangt aber tägliche Auszählung und lückenlose Dokumentation. Trinkgeld gehört getrennt erfasst.
Ein Kassensystem für den Friseursalon erfasst Dienstleistungen und Produktverkäufe gesetzeskonform und erfüllt die TSE-Pflicht nach § 146a AO. Es dokumentiert jede Bareinnahme manipulationssicher und bildet die Grundlage für eine prüfungsfeste Buchhaltung.
Als Inhaber von Mihok Kassensysteme in Olfen berate ich seit über zehn Jahren Salons im Raum NRW. Dieser Artikel zeigt, welche Pflichten 2026 gelten und worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt.
Braucht ein Friseursalon ein Kassensystem?
Eine generelle Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland auch 2026 nicht. Ein Friseursalon darf seine Bareinnahmen grundsätzlich weiterhin über eine offene Ladenkasse erfassen. Sobald Sie aber ein elektronisches Kassensystem einsetzen, müssen Sie es vollständig gesetzeskonform betreiben.
In der Praxis arbeiten die meisten Salons aus gutem Grund mit einem elektronischen System: viele kleine Bartransaktionen täglich, Produktverkäufe und Trinkgelder. Eine offene Ladenkasse bedeutet hier hohen Dokumentationsaufwand und ein höheres Fehlerrisiko bei einer Kassenprüfung.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten 2026?
Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss seit dem 1. Januar 2020 eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO einsetzen. Hinzu kommen GoBD, Einzelaufzeichnungspflicht und seit 2025 die Meldepflicht ans Finanzamt.
Details zur TSE finden Sie in unserem Ratgeber TSE-Pflicht einfach erklärt.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| TSE | § 146a AO, KassenSichV | Jeder Vorgang wird manipulationssicher signiert |
| GoBD | BMF-Schreiben zur GoBD | Daten unveränderbar, 10 Jahre aufbewahrt |
| Einzelaufzeichnungspflicht | § 146 AO | Jeder Verkauf wird separat erfasst |
| Belegausgabepflicht | § 146a Abs. 2 AO | Beleg (auch digital) bei jedem Vorgang |
| Meldepflicht ans Finanzamt | § 146a Abs. 4 AO (seit 2025) | Meldung jedes Systems über ELSTER |
Mehr zur offenen Ladenkasse: Kassenpflicht und offene Ladenkasse.
Welche Funktionen sind im Salon sinnvoll?
Ein Kassensystem im Friseursalon sollte mehr können als nur kassieren. Sinnvoll sind Terminverwaltung, Mitarbeiterabrechnung, Kundenkartei, Warenwirtschaft für Pflegeprodukte und Gutscheinverwaltung.
| Funktion | Nutzen im Salon | Für wen relevant |
|---|---|---|
| Terminverwaltung / Kalender | Buchungen, Erinnerungen, Auslastung | Alle Salons mit Terminbetrieb |
| Mitarbeiter- und Stuhlmieter-Abrechnung | Umsätze pro Person getrennt | Teams und Salons mit Stuhlmiete |
| Warenwirtschaft für Pflegeprodukte | Bestände und Produktverkäufe erfasst | Salons mit Produktverkauf |
| Kundenkartei | Historie, Vorlieben, Wiederholungstermine | Salons mit Stammkundschaft |
| Gutscheinverwaltung | Ausgabe und Einlösung korrekt verbucht | Salons mit Gutschein-Angebot |
| Trinkgeld-Erfassung | Korrekte Zuordnung und Verbuchung | Alle Salons |
Steuerliche Besonderheiten beim Trinkgeld: Trinkgeld im Kassensystem richtig erfassen.
Wie werden Mitarbeiter und Stuhlmieter abgerechnet?
Ein Kassensystem ordnet jeden Umsatz der Person zu, die die Dienstleistung erbracht hat. Gerade bei Stuhlmietern ist die saubere Trennung wichtig: Ein selbstständiger Stuhlmieter führt eigene Einnahmen und benötigt eine eigene steuerliche Erfassung. Bei der konkreten Einrichtung berate ich Sie gern vor Ort.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?
Achten Sie auf zertifizierte TSE, GoBD-Konformität, passende Salon-Funktionen, einfache Bedienung und einen erreichbaren Service. Fällt die Kasse an einem Samstagvormittag aus, brauchen Sie schnelle Hilfe, idealerweise von einem Ansprechpartner aus der Region.
Als Anbieter aus Olfen bin ich im Umkreis von rund 150 Kilometern vor Ort für Sie tätig. Überblick für die Branche: Kassensystem für Friseursalons. Allgemeine Orientierung: für-gründer.de.
Trinkgelder lassen sich separat erfassen und der jeweiligen Person zuordnen. Details in unserem Ratgeber zum Trinkgeld im Kassensystem.
Offene Ladenkasse im Salon: erlaubt, aber aufwendig
Es gibt in Deutschland keine Pflicht zur elektronischen Kasse. Ein Friseursalon darf mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, also mit einer Geldschublade ohne Software. Wer das tut, übernimmt allerdings die Aufzeichnung von Hand.
Konkret verlangt das Finanzamt bei der offenen Ladenkasse:
- Täglicher Kassenbericht, fortlaufend nummeriert. Er hält fest, wie sich der Bestand am Ende des Tages aus Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und Entnahmen ergibt.
- Zählprotokoll nach Ladenschluss, also das tatsächliche Auszählen des Bargelds.
- Belege für jede Entnahme und Einlage, auch für den Zwanziger, den die Inhaberin sich für den Einkauf nimmt.
- Einzelaufzeichnung nach § 146 AO, sobald die Kundendaten ohnehin vorliegen. Im Salon mit Terminbuch ist das praktisch immer der Fall.
Der Aufwand fällt jeden Tag an, nicht nur zum Monatsende. In einem Salon mit drei Stühlen und Terminbetrieb ist das der Punkt, an dem die meisten Betriebe auf ein elektronisches System wechseln: nicht wegen einer Pflicht, sondern weil die Handarbeit länger dauert als der Kassenabschluss am Bildschirm.
Sobald ein elektronisches Kassensystem im Einsatz ist, greift § 146a AO und damit die TSE-Pflicht. Ein Zwischenweg, also elektronisch kassieren ohne TSE, existiert nicht.
Was sich 2028 ändern soll
Am 7. August 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht vorgelegt. Vorgesehen ist eine Pflicht zum elektronischen Aufzeichnungssystem für Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz, Stichtag 1. Januar 2028.
Für einen Salon in dieser Größenordnung heißt das: Die offene Ladenkasse wäre dann keine Option mehr. Der Entwurf ist allerdings erst die erste Stufe des Verfahrens, es folgen Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss und die Beratung in Bundestag und Bundesrat. Termine verschieben sich dabei erfahrungsgemäß. Wer ohnehin über eine Anschaffung nachdenkt, hat damit einen Anhaltspunkt, aber keinen Zwang.
Wie sich der Stand entwickelt, steht ausführlich im Artikel Registrierkassenpflicht: Was geplant ist.
Das passende System spart Zeit und schützt vor Fehlern
Wer ein System einsetzt, muss TSE, GoBD, Einzelaufzeichnung und seit 2025 die ELSTER-Meldepflicht beachten. Gern unterstütze ich Sie bei Auswahl und Einrichtung, persönlich vor Ort im Raum NRW.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Vorgaben (z. B. zu TSE, GoBD und Kassenpflicht) und ihre Auslegung können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an uns.
