Ratgeber · Kassensysteme

Kassenpflicht ab 2028: Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist

Der Referentenentwurf vom 7. August 2026 nennt die Kassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz zum 1. Januar 2028. Was geplant ist und wer betroffen wäre.

Ferenc MihokAktualisiert am 8 Min. Lesezeit
Modernes elektronisches Kassensystem im Einzelhandel: Registrierkassenpflicht 2027

Kurz zusammengefasst

Beschlossen ist die Kassenpflicht nicht. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 sieht sie ab 1. Januar 2028 für Betriebe ab 100.000 € Jahresumsatz vor und beendet für diese die offene Ladenkasse. Bis Kabinett, Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, ändert sich nichts.

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wer wäre betroffen und was jetzt zu tun ist

Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 würde Betriebe ab einem bestimmten Jahresumsatz verpflichten, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen, beschlossen ist sie jedoch noch nicht. Seit dem 7. August 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der als Stichtag den 1. Januar 2028 nennt.

Wichtig vorab: Solange kein Gesetz verabschiedet ist, sind alle hier genannten Eckdaten geplante Werte, die sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.

Was ist die Registrierkassenpflicht 2027?

Die Registrierkassenpflicht 2027 ist ein angekündigtes Vorhaben, das Betriebe ab einem geplanten Jahresumsatz von 100.000 € verpflichten würde, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Sie wäre, sofern die Reform wie angekündigt kommt, die erste generelle Pflicht dieser Art in Deutschland.

Bislang dürfen Betriebe ihre Bareinnahmen auch ohne elektronische Kasse erfassen. Der Referentenentwurf vom 7. August 2026 nennt als Stichtag den 1. Januar 2028, ein Jahr später als im Koalitionsvertrag angekündigt. Ob dieser Termin gehalten wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Ist die Registrierkassenpflicht schon beschlossen?

Nein, aber sie ist seit August 2026 deutlich konkreter. Am 7. August 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" vorgelegt. Darin steht die Umsatzschwelle von 100.000 € und der Stichtag 1. Januar 2028. Der Entwurf sieht außerdem das Ende der offenen Ladenkasse für die betroffenen Betriebe vor.

Ein Referentenentwurf ist die erste Stufe des Verfahrens. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und Details können sich bis zur Verkündung ändern.

Eckdaten wie die Umsatzgrenze, der Stichtag oder mögliche Ausnahmen können sich im Verfahren noch verschieben oder entfallen. Verlässliche Klarheit gibt es erst mit einem verabschiedeten Gesetz.

Einen Überblick über den politischen Stand bietet das Deutsche Handwerksblatt.

Wer wäre von der Pflicht betroffen?

Betroffen wären nach derzeitigem Stand voraussichtlich Betriebe mit hohem Bargeldanteil ab der geplanten Umsatzgrenze, insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister.

  • Gastronomie: Restaurants, Cafés, Imbisse, Bars, Eisdielen
  • Einzelhandel: Bäckereien, Hofläden, Kioske, Marktstände, Modegeschäfte
  • Dienstleistung: Friseur- und Kosmetikstudios, Reinigungen, Freizeitbetriebe

Was bedeutet die geplante 100.000-€-Grenze?

Die geplante Grenze von 100.000 € Jahresumsatz soll voraussichtlich darüber entscheiden, welche Betriebe zur elektronischen Kasse verpflichtet werden. Ungeklärt ist, ob damit der reine Barumsatz oder der Gesamtumsatz gemeint ist.

Der Unterschied ist groß: Ein Betrieb mit 90.000 € Barumsatz und 60.000 € Kartenumsatz läge unter einer reinen Barumsatzgrenze, aber über einer Gesamtumsatzgrenze.

PunktGeplant (Referentenentwurf 07.08.2026)Aktuell gültig
Generelle KassenpflichtPflicht ab 100.000 € JahresumsatzKeine generelle Pflicht
Offene LadenkasseVoraussichtlich nicht mehr zulässig für betroffene BetriebeWeiterhin erlaubt
TSEBei Pflicht zwingend für betroffene BetriebePflicht nur bei elektronischem System
StichtagGeplant 01.01.2028Kein Stichtag, keine Pflicht
RechtsstandReferentenentwurf, nicht beschlossenGeltendes Recht

Eine laufende Einordnung bietet auch der Überblick von ready2order (Update Juni 2026).

Was würde sich gegenüber der offenen Ladenkasse ändern?

Die offene Ladenkasse ist die manuelle Erfassung der Bareinnahmen ohne elektronisches System. Käme die Reform, dürften betroffene Betriebe diese Form voraussichtlich nicht mehr nutzen.

Wie die offene Ladenkasse aktuell funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Kassenpflicht und offene Ladenkasse.

Was sollten Betriebe jetzt tun?

Sinnvoll ist es, den eigenen Status zu prüfen und Handlungsoptionen zu kennen, ohne überstürzt zu handeln. Drei Schritte, die ohne Risiko möglich sind:

  1. Umsätze einordnen: Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz in der Nähe der geplanten 100.000-€-Grenze liegt, sowohl beim Bar- als auch beim Gesamtumsatz.
  2. Ist-Zustand klären: Nutzen Sie bereits ein elektronisches Kassensystem mit TSE, wären Sie auf eine etwaige Pflicht weitgehend vorbereitet.
  3. Optionen kennen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über passende Systeme, ohne sich festzulegen.

Was eine TSE genau ist, erklären wir in unserem Beitrag zur TSE-Pflicht sowie auf unserer Seite zu GoBD und TSE. Planen Sie eine Umstellung, hilft unsere Checkliste zur Kassenumstellung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die hier beschriebene Registrierkassenpflicht ist angekündigt und liegt seit dem 7. August 2026 als Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, beschlossen ist sie aber noch nicht. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an uns.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Fragen zu Ihrem Betrieb empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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