Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 würde Betriebe ab einem bestimmten Jahresumsatz verpflichten, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen — beschlossen ist sie jedoch noch nicht. Stand Juni 2026 existiert lediglich eine Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem April 2025.
Wichtig vorab: Solange kein Gesetz verabschiedet ist, sind alle hier genannten Eckdaten geplante Werte, die sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.
Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Registrierkassenpflicht 2027?
- Ist die Registrierkassenpflicht schon beschlossen?
- Wer wäre von der Pflicht betroffen?
- Was bedeutet die geplante 100.000-€-Grenze?
- Was würde sich gegenüber der offenen Ladenkasse ändern?
- Was sollten Betriebe jetzt tun?
- Häufige Fragen
Was ist die Registrierkassenpflicht 2027?
Die Registrierkassenpflicht 2027 ist ein angekündigtes Vorhaben, das Betriebe ab einem geplanten Jahresumsatz von 100.000 € verpflichten würde, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Sie wäre — sofern die Reform wie angekündigt kommt — die erste generelle Pflicht dieser Art in Deutschland.
Bislang dürfen Betriebe ihre Bareinnahmen auch ohne elektronische Kasse erfassen. Der angekündigte Stichtag ist der 1. Januar 2027. Ob dieser Termin gehalten wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Ist die Registrierkassenpflicht schon beschlossen?
Nein. Stand Juni 2026 ist die Registrierkassenpflicht nicht gesetzlich beschlossen. Sie ist bisher ausschließlich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem April 2025 als Vorhaben festgehalten.
Eckdaten wie die Umsatzgrenze, der Stichtag oder mögliche Ausnahmen können sich im Verfahren noch verschieben oder entfallen. Verlässliche Klarheit gibt es erst mit einem verabschiedeten Gesetz.
Einen Überblick über den politischen Stand bietet das Deutsche Handwerksblatt.
Wer wäre von der Pflicht betroffen?
Betroffen wären nach derzeitigem Stand voraussichtlich Betriebe mit hohem Bargeldanteil ab der geplanten Umsatzgrenze — insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister.
- Gastronomie: Restaurants, Cafés, Imbisse, Bars, Eisdielen
- Einzelhandel: Bäckereien, Hofläden, Kioske, Marktstände, Modegeschäfte
- Dienstleistung: Friseur- und Kosmetikstudios, Reinigungen, Freizeitbetriebe
Was bedeutet die geplante 100.000-€-Grenze?
Die geplante Grenze von 100.000 € Jahresumsatz soll voraussichtlich darüber entscheiden, welche Betriebe zur elektronischen Kasse verpflichtet werden. Ungeklärt ist, ob damit der reine Barumsatz oder der Gesamtumsatz gemeint ist.
Der Unterschied ist groß: Ein Betrieb mit 90.000 € Barumsatz und 60.000 € Kartenumsatz läge unter einer reinen Barumsatzgrenze, aber über einer Gesamtumsatzgrenze.
| Punkt | Geplant (Stand Juni 2026) | Aktuell gültig |
|---|---|---|
| Generelle Kassenpflicht | Pflicht ab geplant 100.000 € Jahresumsatz | Keine generelle Pflicht |
| Offene Ladenkasse | Voraussichtlich nicht mehr zulässig für betroffene Betriebe | Weiterhin erlaubt |
| TSE | Bei Pflicht zwingend für betroffene Betriebe | Pflicht nur bei elektronischem System |
| Stichtag | Geplant 01.01.2027 | — |
| Rechtsstand | Angekündigt, nicht beschlossen | Geltendes Recht |
Eine laufende Einordnung bietet auch der Überblick von ready2order (Update Juni 2026).
Was würde sich gegenüber der offenen Ladenkasse ändern?
Die offene Ladenkasse ist die manuelle Erfassung der Bareinnahmen ohne elektronisches System. Käme die Reform, dürften betroffene Betriebe diese Form voraussichtlich nicht mehr nutzen.
Wie die offene Ladenkasse aktuell funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Kassenpflicht und offene Ladenkasse.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
Sinnvoll ist es, den eigenen Status zu prüfen und Handlungsoptionen zu kennen, ohne überstürzt zu handeln. Drei Schritte, die ohne Risiko möglich sind:
- Umsätze einordnen: Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz in der Nähe der geplanten 100.000-€-Grenze liegt — sowohl beim Bar- als auch beim Gesamtumsatz.
- Ist-Zustand klären: Nutzen Sie bereits ein elektronisches Kassensystem mit TSE, wären Sie auf eine etwaige Pflicht weitgehend vorbereitet.
- Optionen kennen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über passende Systeme, ohne sich festzulegen.
Was eine TSE genau ist, erklären wir in unserem Beitrag zur TSE-Pflicht sowie auf unserer Seite zu GoBD und TSE. Planen Sie eine Umstellung, hilft unsere Checkliste zur Kassenumstellung.
Häufige Fragen
Gilt die Registrierkassenpflicht schon 2026?
Nein. Stand Juni 2026 gibt es keine generelle Registrierkassenpflicht in Deutschland. Die offene Ladenkasse ist weiterhin erlaubt.
Ab welchem Umsatz wäre ich betroffen?
Geplant ist eine Grenze von 100.000 € Jahresumsatz. Noch ungeklärt ist, ob damit der reine Barumsatz oder der Gesamtumsatz gemeint ist.
Muss ich jetzt sofort ein Kassensystem kaufen?
Nein, ein akuter Zwang besteht nicht, solange kein Gesetz beschlossen ist. Sinnvoll ist frühzeitige Orientierung.
Was passiert mit meiner offenen Ladenkasse?
Aktuell dürfen Sie die offene Ladenkasse weiterhin nutzen. Käme die Reform, dürften betroffene Betriebe ab dem Stichtag voraussichtlich keine offene Ladenkasse mehr führen.
Bin ich mit einem TSE-Kassensystem vorbereitet?
In der Regel ja. Wer bereits ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter TSE einsetzt, würde die zentralen Anforderungen einer möglichen Pflicht voraussichtlich bereits erfüllen.
Kann sich an den geplanten Eckdaten noch etwas ändern?
Ja. Umsatzgrenze, Stichtag und mögliche Branchenausnahmen sind bislang nur angekündigt und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
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Ob und wann die Registrierkassenpflicht kommt, ist noch offen. Als Kassensystem-Experte aus Olfen berate ich Sie unverbindlich zur Einordnung Ihrer Situation.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die hier beschriebene Registrierkassenpflicht ist Stand Juni 2026 angekündigt, aber noch nicht gesetzlich beschlossen — Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an uns.