
Kurz zusammengefasst
Beschlossen ist die Kassenpflicht nicht. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 7. August 2026 sieht sie ab 1. Januar 2028 für Betriebe ab 100.000 € Jahresumsatz vor und beendet für diese die offene Ladenkasse. Bis Kabinett, Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, ändert sich nichts.
Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 würde Betriebe ab einem bestimmten Jahresumsatz verpflichten, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen, beschlossen ist sie jedoch noch nicht. Seit dem 7. August 2026 liegt ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der als Stichtag den 1. Januar 2028 nennt.
Wichtig vorab: Solange kein Gesetz verabschiedet ist, sind alle hier genannten Eckdaten geplante Werte, die sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.
Was ist die Registrierkassenpflicht 2027?
Die Registrierkassenpflicht 2027 ist ein angekündigtes Vorhaben, das Betriebe ab einem geplanten Jahresumsatz von 100.000 € verpflichten würde, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Sie wäre, sofern die Reform wie angekündigt kommt, die erste generelle Pflicht dieser Art in Deutschland.
Bislang dürfen Betriebe ihre Bareinnahmen auch ohne elektronische Kasse erfassen. Der Referentenentwurf vom 7. August 2026 nennt als Stichtag den 1. Januar 2028, ein Jahr später als im Koalitionsvertrag angekündigt. Ob dieser Termin gehalten wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Ist die Registrierkassenpflicht schon beschlossen?
Nein, aber sie ist seit August 2026 deutlich konkreter. Am 7. August 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" vorgelegt. Darin steht die Umsatzschwelle von 100.000 € und der Stichtag 1. Januar 2028. Der Entwurf sieht außerdem das Ende der offenen Ladenkasse für die betroffenen Betriebe vor.
Ein Referentenentwurf ist die erste Stufe des Verfahrens. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und Details können sich bis zur Verkündung ändern.
Eckdaten wie die Umsatzgrenze, der Stichtag oder mögliche Ausnahmen können sich im Verfahren noch verschieben oder entfallen. Verlässliche Klarheit gibt es erst mit einem verabschiedeten Gesetz.
Einen Überblick über den politischen Stand bietet das Deutsche Handwerksblatt.
Wer wäre von der Pflicht betroffen?
Betroffen wären nach derzeitigem Stand voraussichtlich Betriebe mit hohem Bargeldanteil ab der geplanten Umsatzgrenze, insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister.
- Gastronomie: Restaurants, Cafés, Imbisse, Bars, Eisdielen
- Einzelhandel: Bäckereien, Hofläden, Kioske, Marktstände, Modegeschäfte
- Dienstleistung: Friseur- und Kosmetikstudios, Reinigungen, Freizeitbetriebe
Was bedeutet die geplante 100.000-€-Grenze?
Die geplante Grenze von 100.000 € Jahresumsatz soll voraussichtlich darüber entscheiden, welche Betriebe zur elektronischen Kasse verpflichtet werden. Ungeklärt ist, ob damit der reine Barumsatz oder der Gesamtumsatz gemeint ist.
Der Unterschied ist groß: Ein Betrieb mit 90.000 € Barumsatz und 60.000 € Kartenumsatz läge unter einer reinen Barumsatzgrenze, aber über einer Gesamtumsatzgrenze.
| Punkt | Geplant (Referentenentwurf 07.08.2026) | Aktuell gültig |
|---|---|---|
| Generelle Kassenpflicht | Pflicht ab 100.000 € Jahresumsatz | Keine generelle Pflicht |
| Offene Ladenkasse | Voraussichtlich nicht mehr zulässig für betroffene Betriebe | Weiterhin erlaubt |
| TSE | Bei Pflicht zwingend für betroffene Betriebe | Pflicht nur bei elektronischem System |
| Stichtag | Geplant 01.01.2028 | Kein Stichtag, keine Pflicht |
| Rechtsstand | Referentenentwurf, nicht beschlossen | Geltendes Recht |
Eine laufende Einordnung bietet auch der Überblick von ready2order (Update Juni 2026).
Was würde sich gegenüber der offenen Ladenkasse ändern?
Die offene Ladenkasse ist die manuelle Erfassung der Bareinnahmen ohne elektronisches System. Käme die Reform, dürften betroffene Betriebe diese Form voraussichtlich nicht mehr nutzen.
Wie die offene Ladenkasse aktuell funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Kassenpflicht und offene Ladenkasse.
Was sollten Betriebe jetzt tun?
Sinnvoll ist es, den eigenen Status zu prüfen und Handlungsoptionen zu kennen, ohne überstürzt zu handeln. Drei Schritte, die ohne Risiko möglich sind:
- Umsätze einordnen: Prüfen Sie, ob Ihr Jahresumsatz in der Nähe der geplanten 100.000-€-Grenze liegt, sowohl beim Bar- als auch beim Gesamtumsatz.
- Ist-Zustand klären: Nutzen Sie bereits ein elektronisches Kassensystem mit TSE, wären Sie auf eine etwaige Pflicht weitgehend vorbereitet.
- Optionen kennen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über passende Systeme, ohne sich festzulegen.
Was eine TSE genau ist, erklären wir in unserem Beitrag zur TSE-Pflicht sowie auf unserer Seite zu GoBD und TSE. Planen Sie eine Umstellung, hilft unsere Checkliste zur Kassenumstellung.
Vorbereitung ohne Druck
Ob und wann die Registrierkassenpflicht kommt, ist noch offen. Als Kassensystem-Experte aus Olfen berate ich Sie unverbindlich zur Einordnung Ihrer Situation.
Jetzt Kontakt aufnehmen, unverbindliche Beratung zur Vorbereitung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die hier beschriebene Registrierkassenpflicht ist angekündigt und liegt seit dem 7. August 2026 als Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, beschlossen ist sie aber noch nicht. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an uns.
