Kassenpflicht in Deutschland – was gilt 2025?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Registrierkasse. Trotzdem sind die Anforderungen an Kassenführung, Belegausgabe und Dokumentation so hoch, dass eine Registrierkasse für die meisten Betriebe faktisch unvermeidbar ist.
Was ist die offene Ladenkasse?
Die offene Ladenkasse ist kein technisches System – sie ist das Führen einer Kasse ohne elektronisches Gerät. Bargeldeinnahmen werden in einem Kassenbuch manuell erfasst, Belege werden ausgestellt. Das ist legal – aber mit hohen Anforderungen verbunden:
- Tägliches Kassenbuch mit Anfangs- und Endbestand
- Lückenlose Einzelaufzeichnungspflicht (seit 2017)
- Ausgabe eines Belegs an den Kunden (Bonpflicht seit 2020)
- Aufbewahrung aller Belege für 10 Jahre
Wann reicht die offene Ladenkasse?
Die offene Ladenkasse ist praktikabel bei Marktständen mit geringem Umsatz, Veranstaltungen und Gelegenheitsverkäufen sowie sehr kleinen Betrieben mit ausschließlich Bargeldverkehr.
Für Gastronomie und Einzelhandel mit elektronischer Kasse gilt: Sobald Sie eine elektronische Registrierkasse einsetzen, muss diese TSE-gesichert sein.
Bonpflicht: Was müssen Belege enthalten?
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Unternehmen jedem Kunden unaufgefordert einen Beleg ausstellen. Pflichtangaben:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum und Uhrzeit des Kaufs
- Menge und Art der Ware/Dienstleistung
- Betrag und Steuersatz
- Seriennummer der TSE (bei elektronischer Kasse)
Das Risiko der offenen Ladenkasse
Bei einer Betriebsprüfung schaut das Finanzamt genau hin. Lücken im Kassenbuch, fehlende Belege oder Rechenfehler führen schnell zu einer Schätzung – und die fällt meist zu Ungunsten des Unternehmens aus.