Ratgeber · Kassensysteme

Kassensystem finanzieren oder fördern lassen: Alle Optionen 2024

Gibt es Förderung für Kassensysteme? Wir erklären steuerliche Absetzbarkeit, Leasing vs. Kauf und welche Finanzierungsoptionen für Ihren Betrieb passen.

6 Min. Lesezeit
Förderung und Finanzierung eines Kassensystems

TL;DR — Kurzzusammenfassung

Kassensysteme können über Gewerbekredite, Leasing oder regionale Förderprogramme finanziert werden — in manchen Bundesländern gibt es Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen. Eine Beratung beim Steuerberater lohnt sich vor der Kaufentscheidung.

Kurze Antwort: Eine direkte staatliche Förderung speziell für Kassensysteme gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können Sie ein Kassensystem als Betriebsausgabe vollständig von der Steuer absetzen — und über Leasing, Ratenzahlung oder Händlerfinanzierung die Liquidität schonen.

Gibt es staatliche Förderung für Kassensysteme?

Diese Frage stellen sich viele Gastronomen und Einzelhändler, bevor sie ein neues Kassensystem anschaffen. Die kurze Antwort: Ein Förderprogramm, das Kassensysteme direkt bezuschusst, existiert auf Bundesebene nicht. Auch die Länder haben keine einschlägigen Programme aufgelegt, die gezielt POS-Systeme finanzieren.

Was es gibt, sind allgemeine Digitalisierungsförderungen für kleine und mittlere Unternehmen — zum Beispiel das Förderprogramm „Digital Jetzt" des Bundeswirtschaftsministeriums. Dieses Programm lief allerdings aus, und Nachfolgeprogramme sind bislang noch nicht mit vergleichbaren Mitteln ausgestattet. Regionale Förderstellen, Kammern oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften Ihres Landkreises können im Einzelfall Beratungsleistungen finanzieren, die indirekt auch die Kassensystemauswahl abdecken. Es lohnt sich, dort kurz nachzufragen.

Der eigentliche finanzielle Hebel liegt jedoch woanders: beim Steuerrecht. Denn was der Staat nicht als Zuschuss gibt, ermöglicht er oft über die steuerliche Absetzbarkeit. Und hier bietet das deutsche Steuerrecht für Selbstständige, Gastronomen und Einzelhändler echte Vorteile.

Steuerliche Absetzbarkeit: Kassensystem als Betriebsausgabe

Ein Kassensystem ist in nahezu allen Fällen eine betrieblich notwendige Anschaffung und damit vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing. Wie genau Sie es absetzen können, hängt vom Anschaffungswert ab.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) — Sofortabschreibung bis 800 Euro netto

Liegt der Nettokaufpreis des Kassensystems bei maximal 800 Euro, gilt es als geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Sie können den gesamten Betrag im Anschaffungsjahr sofort als Betriebsausgabe geltend machen — keine Abschreibung über mehrere Jahre nötig. Einfache Tablet-Kassensysteme mit Basishardware können in diesen Bereich fallen, ein vollständiges Gastronomie-System mit Bondrucker, Kassenschublade und Softwarelizenz aber in der Regel nicht.

Reguläre Abschreibung (AfA) für teurere Systeme

Kostet das Kassensystem mehr als 800 Euro netto, schreiben Sie es planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Das Bundesfinanzministerium gibt für Kassengeräte und ähnliche EDV-Hardware eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vor. Bei einem System für 3.000 Euro netto ergibt sich bei fünf Jahren AfA eine jährliche Abschreibung von 600 Euro. Das mindert jedes Jahr Ihren steuerlichen Gewinn — und damit die Steuerlast.

Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG — bis zu 50 % vorab abziehen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der interessantesten Steuerinstrumente für kleine Betriebe. Wenn Sie planen, in den nächsten drei Jahren ein Kassensystem anzuschaffen, können Sie bereits vor der Anschaffung bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises gewinnmindernd abziehen — maximal 200.000 Euro pro Betrieb. Das senkt Ihre Steuervorauszahlung im laufenden Jahr und schafft Liquidität für die eigentliche Investition. Voraussetzung: Ihr Betriebsvermögen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen (bei Bilanzierer: 235.000 Euro Betriebsvermögen).

Sprechen Sie diese Option unbedingt mit Ihrem Steuerberater durch, bevor Sie investieren — der Zeitpunkt der Anschaffung und die korrekte Buchung sind entscheidend.

Kassensystem kaufen: Einmalkosten und Vorteile

Der Kauf ist für viele Betriebe die einfachste und auf lange Sicht günstigste Option. Sie zahlen einmal und das System gehört Ihnen. Keine monatlichen Raten, keine Vertragsbindung an einen Anbieter, keine Kündigungsfristen.

Typische Kaufpreise für professionelle Kassensysteme im Jahr 2024:

  • Einfaches Einzelhandels-System (1 Arbeitsplatz, Software, Bondrucker): 1.200 – 2.500 Euro netto
  • Gastronomie-System mit Tischverwaltung und Küchendisplay: 2.500 – 5.000 Euro netto
  • Mehrplatz-System für größere Betriebe (3–5 Terminals): 6.000 – 15.000 Euro netto

Vorteile des Kaufs:

  • Einmalige Kosten, keine laufenden Finanzierungsgebühren
  • Vollständiges Eigentum — Sie können das System jederzeit wechseln oder verkaufen
  • Keine Abhängigkeit von einem Finanzierungspartner
  • Steuerliche Abschreibung läuft planbar über mehrere Jahre

Nachteil: Der Liquiditätsabfluss erfolgt auf einen Schlag. Für Betriebe mit knappem Kapital — etwa nach einer Neugründung oder Umbau — kann das die Liquidität belasten.

Kassensystem mieten / Leasing: Monatliche Rate statt Kapitalbindung

Beim Leasing oder der Miete zahlen Sie keine große Summe auf einmal, sondern eine monatliche Rate. Der Unterschied zwischen beiden Modellen ist in der Praxis oft fließend, rechtlich aber relevant:

  • Miete: Das System verbleibt dauerhaft im Eigentum des Vermieters. Sie nutzen es und zahlen monatlich. Am Vertragsende geben Sie es zurück oder verlängern.
  • Leasing: Ähnlich wie Miete, aber oft mit einer Kaufoption am Vertragsende. Das Leasingobjekt steht bilanziell beim Leasinggeber.

Typische Leasingraten für ein vollständiges Kassensystem liegen je nach Systemwert und Laufzeit bei 60 bis 250 Euro pro Monat. Bei einer 36-monatigen Leasingrate von 120 Euro zahlen Sie insgesamt 4.320 Euro — für ein System, das beim Kauf vielleicht 3.200 Euro gekostet hätte. Der Aufpreis von rund 1.100 Euro ist der Preis für die Liquiditätsschonung und die laufende Wartung, die oft im Vertrag enthalten ist.

Vorteile von Leasing / Miete:

  • Keine hohe Anfangsinvestition — schont die Liquidität
  • Monatliche Kosten sind planbar und vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • Software-Updates und Wartung oft inklusive
  • Technologiewechsel nach Vertragsende einfacher möglich

Nachteile:

  • Langfristige Vertragsbindung (24–60 Monate üblich)
  • Gesamtkosten über die Laufzeit höher als beim Kauf
  • Kündigung oft nur zu festen Terminen möglich

Kassensystem auf Raten finanzieren: Händlerfinanzierung und KfW

Zwischen Einmalkauf und Leasing liegt die klassische Ratenfinanzierung. Sie kaufen das System, zahlen aber nicht sofort den vollen Betrag, sondern in monatlichen Raten über 12 bis 60 Monate. Das System gehört Ihnen — entweder sofort oder nach Abschluss der Finanzierung, je nach Vertrag.

Händlerfinanzierung

Viele Kassensystem-Händler bieten eigene Finanzierungsmodelle an oder arbeiten mit Finanzierungspartnern zusammen. Die Konditionen variieren stark: Zinssätze zwischen 0 % (Aktionsangebote) und 8 % pro Jahr sind möglich. Lesen Sie immer den effektiven Jahreszins im Vertrag — nicht nur die monatliche Rate.

KfW-Kredite für Selbstständige

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite für Unternehmen an, die auch für Kassensystem-Investitionen genutzt werden können. Relevante Programme:

  • KfW-Unternehmerkredit: Für Investitionen und Betriebsmittel. Zinsen oft günstiger als Hausbank-Konditionen. Aktuelle Programmnummern und Konditionen auf kfw.de.
  • ERP-Gründerkredit: Für Unternehmen in den ersten Jahren nach Gründung. Günstige Zinsen, Tilgungsfreijahre möglich. Details auf kfw.de.

KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank. Die Bank reicht den Antrag weiter — das Haftungsrisiko bleibt bei der KfW. In der Praxis sind KfW-Kredite für kleinere Beträge (unter 10.000 Euro) oft unverhältnismäßig aufwändig. Für größere Kassensystem-Investitionen oder wenn Sie ohnehin Umbaumaßnahmen finanzieren, lohnt sich die Anfrage bei Ihrer Bank.

Mikrokredite und regionale Förderbanken

Für sehr kleine Betriebe und Gründer gibt es außerdem Mikrokreditfonds (bis 25.000 Euro) und Angebote der regionalen Förderbanken der Länder (z. B. NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen). Diese richten sich explizit an Kleinstunternehmen und haben oft vereinfachte Antragswege.

Welche Option passt zu welchem Betrieb?

Es gibt keine universell richtige Antwort — die beste Option hängt von Ihrer finanziellen Situation, der Betriebsgröße und Ihren Plänen ab. Die folgende Übersicht hilft bei der Orientierung:

  • Kauf (Einmalzahlung): Sinnvoll für etablierte Betriebe mit ausreichend Eigenkapital, die langfristige Kosten minimieren wollen und keine Vertragsbindung wünschen.
  • Leasing / Miete: Sinnvoll für Neugründungen, Betriebe nach Umbau oder in saisonalen Branchen, die die Liquidität schonen müssen und von inkludierten Service-Leistungen profitieren wollen.
  • Ratenfinanzierung: Sinnvoll als Mittelweg — Sie erwerben Eigentum, vermeiden aber den einmaligen großen Liquiditätsabfluss. Achten Sie auf den effektiven Jahreszins.
  • KfW / Förderbank: Sinnvoll bei Investitionen ab 10.000–15.000 Euro, bei Neugründungen oder wenn ohnehin größere Finanzierungen anstehen.

Wenn Sie unsicher sind, welches System und welches Finanzierungsmodell für Ihren Betrieb passt, sprechen wir das gerne in einem persönlichen Gespräch durch. Mihok Kassensysteme berät Gastronomen und Einzelhändler im Raum Olfen und NRW — ohne Druck, ohne versteckte Kosten. Jetzt unverbindlich anfragen.

Einen Überblick über unsere Systeme speziell für die Gastronomie finden Sie auf der Gastronomie-Kassensystem-Übersichtsseite.

Häufige Fragen zur Kassensystem-Förderung und -Finanzierung

Gibt es 2024 staatliche Zuschüsse für Kassensysteme?

Nein, es gibt kein Bundesprogramm, das Kassensysteme direkt bezuschusst. Das frühere Programm „Digital Jetzt" des Bundeswirtschaftsministeriums, das auch POS-Investitionen fördern konnte, ist ausgelaufen. Regionale Wirtschaftsförderungen und Kammern bieten vereinzelt Beratungsförderungen an. Der hauptsächliche finanzielle Vorteil liegt bei der steuerlichen Absetzbarkeit als Betriebsausgabe.

Kann ich ein Kassensystem komplett von der Steuer absetzen?

Ja — ein Kassensystem ist eine Betriebsausgabe und mindert Ihren steuerlichen Gewinn. Bei einem Nettokaufpreis bis 800 Euro können Sie es im Anschaffungsjahr sofort abschreiben. Teurere Systeme werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 3–5 Jahre) abgeschrieben. Über den Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG können Sie außerdem bis zu 50 % des Kaufpreises bereits vor der Anschaffung steuerlich geltend machen.

Ist Leasing oder Kauf günstiger?

Rein rechnerisch ist der Kauf fast immer günstiger, weil beim Leasing Finanzierungskosten und Marge des Leasinggebers enthalten sind. Leasing macht dennoch Sinn, wenn die Liquidität knapp ist, wenn Wartung und Updates im Vertrag inkludiert sind oder wenn Sie nach Ende der Laufzeit flexibel auf neue Technologie wechseln wollen. Vergleichen Sie immer die Gesamtkosten über die Laufzeit, nicht nur die monatliche Rate.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag und lohnt er sich für mich?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG erlaubt es kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 % einer geplanten Investition bereits im Jahr vor der Anschaffung steuerlich abzuziehen. Das senkt die Steuerlast im laufenden Jahr und schafft Liquidität. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die Anschaffung tatsächlich innerhalb von drei Jahren vornehmen. Sprechen Sie das konkret mit Ihrem Steuerberater ab — der Zeitpunkt und die Buchung müssen stimmen.

Wie bekomme ich einen KfW-Kredit für ein Kassensystem?

KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank. Sie schildern Ihr Vorhaben, die Bank prüft den Antrag und reicht ihn an die KfW weiter. Für Beträge unter 10.000 Euro ist der Aufwand oft unverhältnismäßig. Sinnvoller sind KfW-Kredite, wenn Sie das Kassensystem im Rahmen einer größeren Investition (Umbau, Neugründung, Erweiterung) finanzieren. Informieren Sie sich auch bei der NRW.BANK, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen ansässig sind.

Welche Finanzierungsoption empfiehlt sich für einen Gastronomiebetrieb nach der Neueröffnung?

Nach einer Neueröffnung ist die Liquidität oft angespannt. Leasing oder Mietkauf schonen das Betriebskapital und erlauben planbare monatliche Kosten. Alternativ bietet der ERP-Gründerkredit der KfW für Betriebe in den ersten fünf Jahren nach Gründung günstige Konditionen. Wer über ausreichend Eigenkapital verfügt, fährt langfristig mit dem Kauf günstiger. Gerne helfen wir Ihnen, die Optionen konkret durchzurechnen — sprechen Sie uns an.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Bitte wenden Sie sich für eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Beratung an einen zugelassenen Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Fragen zu Ihrem Betrieb empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Bereit für das richtige Kassensystem?

Kostenlose Erstberatung — persönlich, unverbindlich, vor Ort bei Ihnen in Olfen und der Region NRW.

Jetzt anrufenAnfrage senden