Kassenpflichten für Selbstständige – was gilt?
Ob Sie als Friseur, Masseur, Marktverkäufer oder kleiner Einzelhändler selbstständig sind: Die Kassenpflichten sind dieselben wie für große Betriebe. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, sondern auf die Art der Einnahmen.
Bonpflicht: Gilt sie auch für Kleinunternehmer?
Ja. Die Bonpflicht (§ 146a Abs. 2 AO) gilt für alle Betriebe, die ein elektronisches Kassensystem einsetzen – unabhängig von Umsatz, Betriebsgröße oder Steuerart. Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen Sie jedem Kunden unaufgefordert einen Beleg ausstellen.
TSE-Pflicht: Auch für den Einzelunternehmer?
Ja – wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, braucht eine TSE. Das gilt für den Friseur mit einer Tablet-Kasse genauso wie für das große Restaurant.
Kann ich als Soloselbstständiger ohne Kasse arbeiten?
Wenn Sie ausschließlich auf Rechnung arbeiten (typisch für Freiberufler) und keine Barumsätze haben, brauchen Sie keine Kasse. Sobald Barkasse oder Kartenterminal im Einsatz sind, gelten die vollen Kassenpflichten.
Empfehlung: Einfache Kasse statt Zettelwirtschaft
Selbst für kleinste Betriebe ist ein einfaches, TSE-zertifiziertes Kassensystem oft günstiger als gedacht – und erspart im Zweifelsfall viel Ärger mit dem Finanzamt. Wir beraten Sie kostenlos, welche Lösung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.