
Kurz zusammengefasst
Im Möbelhandel ist die Kasse eine Auftragskasse: Anzahlung heute, Lieferung in acht Wochen, Restzahlung bei Übergabe oder in Raten. Jede Teilzahlung muss dem Auftrag zugeordnet und GoBD-konform aufgezeichnet sein, sonst stimmt der Kassenbestand nicht mit den Belegen überein.
Ein Kassensystem für den Möbelhandel ist eine Auftragskasse: Anders als beim klassischen Sofortverkauf bezahlt der Kunde oft eine Anzahlung, das Möbelstück wird später geliefert, und die Restzahlung erfolgt bei Lieferung oder in Raten. Das Kassensystem muss diesen mehrstufigen Zahlungsprozess korrekt und GoBD-konform dokumentieren, eine einfache Registrierkasse für Sofortverkäufe reicht dafür nicht aus.
Wichtig vorab: Auch eine Auftragskasse mit Anzahlungsfunktion unterliegt der TSE-Pflicht, die Technische Sicherheitseinrichtung ist unabhängig vom Zahlungsmodell für jedes elektronische Kassensystem in Deutschland verpflichtend.
Anzahlung im Kassensystem korrekt erfassen
Bei Möbelbestellungen zahlt der Kunde häufig 20–50 % des Kaufpreises als Anzahlung, den Rest bei Lieferung. Das Kassensystem muss beide Zahlungsvorgänge getrennt buchen und über einen gemeinsamen Auftragsbeleg verknüpfen.
- Anzahlungsbeleg mit TSE-Signatur zum Zeitpunkt der Anzahlung
- Restzahlungsbeleg bei Lieferung, verknüpft mit dem ursprünglichen Auftrag
- Offene-Posten-Übersicht zeigt, welche Aufträge noch nicht vollständig bezahlt sind
Ohne diese Verknüpfung entstehen im Kassenjournal zwei scheinbar unabhängige Buchungen, bei einer Kassenprüfung ist das ein typischer Nachfragepunkt, wenn der Zusammenhang nicht klar dokumentiert ist.
Lieferschein und Auftragsverwaltung
Möbelverkauf endet nicht an der Kasse, die Ware wird meist Wochen später geliefert. Ein Kassensystem mit Auftragsverwaltung erstellt Lieferscheine direkt aus dem Kassenbeleg und behält den Lieferstatus im Blick.
- Lieferschein mit Kundenadresse, Liefertermin und Artikelliste automatisch aus dem Auftrag generiert
- Status-Tracking: bestellt, in Produktion, versandbereit, geliefert
- Verknüpfung mit der Restzahlung. Rechnung erst bei tatsächlicher Lieferung abschließen
Ratenzahlung und Finanzierung anbieten
Größere Möbelanschaffungen werden häufig in Raten bezahlt, entweder als hausinterne Ratenvereinbarung oder über einen externen Finanzierungspartner. Das Kassensystem sollte beide Modelle unterstützen können.
- Interne Ratenzahlung: mehrere Teilzahlungen mit individuellem Zahlungsplan im System hinterlegt
- Externe Finanzierung: Schnittstelle oder manuelle Erfassung der Finanzierungssumme als Zahlungsart
- Jede Teilzahlung erhält einen eigenen, TSE-signierten Beleg
Kundenverwaltung bei langen Bestellzyklen
Zwischen Bestellung und Lieferung liegen im Möbelhandel oft mehrere Wochen bis Monate. Eine Kundenverwaltung im Kassensystem hilft, Rückfragen, Lieferterminänderungen und Reklamationen dem richtigen Auftrag zuzuordnen, ohne Zettelwirtschaft.
TSE-Pflicht auch bei Anzahlungsgeschäften
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die TSE-Pflicht für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland, auch für Möbelhändler mit überwiegendem Anzahlungs- und Liefergeschäft. Jede Zahlung, ob Anzahlung oder Restzahlung, muss über die Technische Sicherheitseinrichtung signiert werden.
Alle Kassensysteme von Mihok Kassensysteme sind TSE-zertifiziert und GoBD-konform, Anzahlungen, Lieferscheine und Ratenzahlung sind eingerichtet.
Was kostet ein Kassensystem für den Möbelhandel?
Systeme mit Auftragsverwaltung, Anzahlungsfunktion und Lieferscheindruck liegen typischerweise bei 1.500–3.500 € für ein Einzelplatzsystem. Mehrplatz-Lösungen mit Kundenverwaltung und Finanzierungsanbindung können 3.000–6.000 € erreichen. Stand 2026, abhängig vom Funktionsumfang.
Mihok Kassensysteme erstellt ein konkretes Angebot passend zu Ihrem Sortiment und Bestellvolumen, kostenlos und unverbindlich.
Anzahlungen berühren die Aufzeichnungspflicht besonders, weil zwischen Zahlung und Lieferung Zeit liegt. Wie der Tagesabschluss damit umgeht, steht im Ratgeber Kassenabschluss und Z-Bericht, die Grundlagen der Aufzeichnung im Ratgeber Kassenbuch führen.
Mehr zu passenden Funktionen finden Sie auf unserer Seite Kassensystem für Möbelhandel.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Vorgaben (z. B. zu TSE, GoBD, Kassenpflicht) und ihre Auslegung können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an uns.
